Wer auf dem Gebiet der Forschung im bundesweiten Wettbewerb erfolgreich sein will, muss exzellente Forschungsvorhaben früh erkennen und nachhaltig fördern. Diese Aufgabe hat die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg übernommen, seit sie 2009 vom Hamburger Senat eingerichtet worden ist.
Sie stärkt damit wesentlich die Position Hamburgs als Forschungsstandort.
Stiftungszweck
Ergänzend zur staatlichen Förderung unterstützt die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg die Forschung der Hamburger Hochschulen und ihrer Partner mit zeitlich begrenzten, projektbezogenen Zuschüssen.
Die Stiftung ist rein fördernd tätig und betreibt selbst keine Forschung.
zum SeitenanfangGrundsätze für die Mittelvergabe
Die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg fördert ausschließlich die Forschung der staatlichen Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr, der Evangelischen Fachhochschule für Sozialpädagogik und der staatlich anerkannten privaten Hochschulen in der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer Partner. Dabei können sich auch mehrere Hochschulen zu einem Vorhaben zusammentun.
Die Zuschüsse der Stiftung sind nicht auf bestimmte Disziplinen beschränkt. Sie stehen Projekten der Geistes- und Sozialwissenschaften ebenso zur Verfügung wie der Forschung in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie im interdisziplinären Bereich.
Allerdings müssen sich die Projekte mit ihren Anträgen einer Begutachtung durch externe Wissenschaftler und Experten stellen und sich gegen ihre Mitstreiter durchsetzen. Um in Hamburg gezielt Exzellenzbereiche aufzubauen, werden nur die besten Vorhaben gefördert.
zum SeitenanfangRechtsgrundlagen
Mit dem Gesetz zur Errichtung der Wissenschaftsstiftung Hamburg ist die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet worden. Durch diese Rechtsform unterliegt sie nicht der Körperschaftssteuer und kann Spenden sowie Zustiftungen steuerbegünstigt und zu jeder Zeit erhalten.
Mit der Einrichtung eines gemeinnützigen Zweckvermögens wurde zudem der rechtliche Rahmen geschaffen, um private Zustiftungen einwerben zu können. Weitere Rechtsgrundlagen bilden die Satzung der Stiftung, die Satzung des Zweckvermögens, die Förderrichtlinien und die Vergaberichtlinien. Diese können im Bereich „Dokumente“ heruntergeladen werden.
zum SeitenanfangKapitalausstattung
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung seit 2009 Schritt für Schritt mit einem Vermögensstock ausgestattet, der aus Reallasten an Grundstücken der Stadt besteht. Sie garantieren der Stiftung seit 2011 Erträge in Höhe von jährlich 11 Mio. Euro.
Um das Vermögen auf dieser soliden Basis weiter auszubauen, plant die Stiftung, Zustiftungen Dritter einzuwerben. Die seriöse und zweckentsprechende Verwendung von Zustiftungen ist durch Struktur und Zusammensetzung der Stiftungsgremien sichergestellt.
Förderprofil
Die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung unterstützt schwerpunktmäßig die Grundlagenforschung. Anwendungsorientierte Forschung wird nur gefördert, wenn sie im vorwettbewerblichen Bereich Grundlagenforschung und Anwendung verbindet.
Um die Fördermittel gezielt einsetzen zu können, bestimmt das Kuratorium der Stiftung Förderschwerpunkte und Förderlinien. Es entscheidet darüber autonom und kann so flexibel und politisch unabhängig auf die Entwicklungen der Wissenschaften in Hamburg reagieren.
Die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung will in Hamburg gezielt Exzellenzbereiche aufbauen und schließt mit ihrer Förderung die Lücke zwischen der staatlichen Grundfinanzierung der Hochschulen und den Fördermitteln der Exzellenzinitiative und überregionaler Förderer (zum Beispiel DFG, BMBF, EU).